Warum werden meinem Konto Bankgebühren belastet?

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Wie jedes andere Finanzinstitut berechnet Swan dem Endkunden einige Gebühren für bestimmte Transaktionen und Vorgänge, um die Kosten zu decken.

Diese Gebühren sind in Anhang 1 der Nutzungsbedingungen von Swan aufgeführt, die alle Kunden erhalten und akzeptieren, wenn sie ein Konto eröffnen.

Einige dieser Gebühren beziehen sich auf die Nutzung der Swan-Karte (sofern nicht anders mit unserem Partner ausgehandelt):

  • Bargeldabhebungen an Geldautomaten in Frankreich und im SEPA-Raum: 1 €.
  • Bargeldabhebungen an Geldautomaten außerhalb des SEPA-Raums: 2 % des abgehobenen Betrags.
  • Zahlung für Waren und Dienstleistungen in Geschäften oder aus der Ferne außerhalb des SEPA-Raums: 2 % des gezahlten Betrags.

Die vollständige Liste unserer Bankgebühren finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen, Anhang 1.

Bis Februar 2023 wurde die Abrechnung dieser Gebühren noch nicht durchgesetzt, wodurch Endkunden von kostenlosen Transaktionen profitieren konnten.

Um Gebühren zu vermeiden, können Sie die Nutzung Ihres Kontos einschränken oder es jederzeit schließen, indem Sie eine Anfrage an den Swan-Support senden. Sie können Ihre Abrechnung auch auf der entsprechenden Seite überprüfen.

                                        

Auszug aus APPENDIX 1: Finanzielle Bedingungen des Schwanenkontos

  • Einzahlung auf ein Konto per Kreditkarte: 0,7 % des eingezahlten Betrags + 0,12 € inkl. MwSt.
  • Bargeldabhebungen an Geldautomaten in Frankreich und im SEPA-Raum: 1 €, inkl. MwSt.
  • Bargeldabhebungen an Geldautomaten außerhalb des SEPA-Raums: 2 % des abgehobenen Betrags.
  • Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Geschäften oder aus der Ferne außerhalb des SEPA-Raums: 2 % des gezahlten Betrags.
  • Anruf beim "Kundendienst": Kosten eines Ortsgesprächs, je nach Betreiber.
  • Missbräuchliche Nutzung des Kontos (Versuch oder Durchführung von Handlungen, die gegen das Gesetz und/oder den vorliegenden Kontovertrag verstoßen): 180 €, inkl. MwSt.
  • Bearbeitung von gerichtlichen oder behördlichen Pfändungen, Benachrichtigung von Drittinhabern: Ein Betrag in Höhe von 10 % des Betrags der Pfändung, höchstens jedoch 100 € inkl. MwSt. pro Vorgang.
  • Gebühr für die Ablehnung von Lastschriften aufgrund eines unzureichenden Saldos: 10 € inkl. MwSt. pro abgelehnter Lastschrift bis zur Höhe des abgelehnten Lastschriftbetrags.
  • Erstellung eines Mahnschreibens für den Inhaber einer juristischen Person: 54 €, inkl. MwSt.
  • Interventionsgebühr für die Verwaltung nicht genehmigter Überziehungen: 8 € inkl. MwSt. pro Transaktion, bis zu einem Höchstbetrag von 80 € inkl. MwSt. pro Monat.

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Übereinkommens umfasst der SEPA-Raum: alle Länder der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.