Nutzen Sie diese Anleitung, um den gesetzlichen Vertreter (Kontoadministrator) Ihres Unternehmenskontos zu ändern. Der Antrag kann vom neuen gesetzlichen Vertreter oder einer anderen befugten Person (z. B. einem Prokuristen) gestellt werden. Bevor Sie diese Änderung beantragen, müssen Sie die Verifizierung des Kontoinhabers abschließen.
Wer diese Änderung beantragen kann
Dieser Vorgang steht nur für Firmenkonten zur Verfügung. Er gilt für folgende Arten von juristischen Personen:
- Unternehmen
- Vereinigungen
- Eigentümergemeinschaften
- Sonstige juristische Personen
Dieser Vorgang steht nicht für selbstständige Kontoinhaber zur Verfügung.
So funktioniert der Vorgang
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Reichen Sie eine Supportanfrage ein. Bitten Sie das Support-Team in Ihrer Supportanfrage, die Änderung des gesetzlichen Vertreters einzuleiten. Sie erhalten daraufhin einen sicheren Link zu einem Formular.
Sie können diesen sicheren Link jederzeit erneut aufrufen, um den Status Ihrer Anfrage zu überprüfen.
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Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es innerhalb von 7 Tagen ab (danach verfällt der Link).
- Falls der Link abgelaufen ist, fordern Sie einen neuen an und beginnen Sie von vorne. Das Formular speichert Ihren Fortschritt nicht, und auf die von Ihnen eingegebenen Informationen kann nicht mehr zugegriffen werden.
- Hochladen der erforderlichen Unterlagen. Die von Ihnen möglicherweise einzureichenden Unterlagen hängen von Ihrer Rechtsform und Ihrer jeweiligen Situation ab.
- Absenden und auf Überprüfung warten. Nachdem Sie alle Felder ausgefüllt und alle Dokumente hochgeladen haben, senden Sie das Formular zur Überprüfung ab. Das Verifizierungsteam wird Ihren Antrag prüfen.
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Beantworten Sie gegebenenfalls Folgefragen. Das Verifizierungsteam kontaktiert Sie möglicherweise, um weitere Informationen oder Dokumente anzufordern.
Falls wir zusätzliche Dokumente benötigen, erhalten Sie einen separaten Link, über den Sie diese hochladen können. Dieser Link unterscheidet sich vom ursprünglichen Link zum sicheren Formular.
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Nehmen Sie die Einladung an und verifizieren Sie Ihre Identität (falls erforderlich). Nach der Genehmigung erhält der neue gesetzliche Vertreter möglicherweise eine E-Mail-Einladung für alle Konten des Unternehmens.
- Falls er noch keinen Zugriff auf das Konto hat, muss er die Einladung annehmen und seine Identität verifizieren.
- Falls er bereits Zugriff hat, wird dieser Schritt übersprungen.
- Bestätigung erhalten. Nachdem der neue gesetzliche Vertreter seine Identität verifiziert hat, ist die Änderung offiziell. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail.
Was Sie möglicherweise vorlegen müssen
Unternehmen
Je nach Ihrer Situation müssen Sie möglicherweise Folgendes vorlegen:
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Handelsregisterauszug: Einen offiziellen Nachweis über die Eintragung Ihres Unternehmens (EN) im örtlichen Handelsregister.
- Französische Unternehmen: Der Handelsregisterauszug wird aus dem offiziellen Register automatisch übernommen. Sie müssen dieses Dokument nicht selbst hochladen.
- Identitätsnachweis: Der Identitätsnachweis des gesetzlichen Vertreters, es sei denn, der neue Verwalter ist der gesetzliche Vertreter. In diesem Fall wird seine Identität zu einem späteren Zeitpunkt überprüft.
- Vollmacht: Erforderlich, wenn der neue Verwalter nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist.
Vereinigungen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Zusätzlich zu den für Unternehmen aufgeführten Unterlagen müssen Sie möglicherweise Folgendes vorlegen:
- Protokoll der Mitgliederversammlung: falls der neue gesetzliche Vertreter von einer Mitgliederversammlung bestellt wurde.
- Bestellungsbeschluss: falls der neue gesetzliche Vertreter durch einen Vorstandsbeschluss bestellt wurde.
Wichtige Hinweise
- Sie können jeweils nur einen aktiven Antrag stellen.
- Wenn wir Ihrem Antrag stattgeben, gilt die Änderung für alle Konten desselben Kontoinhabers.
- Wenn wir Ihren Antrag ablehnen, nehmen wir keine Änderungen an Ihren Konten vor.
Benötigen Sie Hilfe?
Wenn Ihr Antrag auf Änderung des gesetzlichen Vertreters Ihres Firmenkontos abgelehnt wurde oder Sie Fragen haben, reichen Sie eine Supportanfrage ein.