Benötigen Sie Hilfe zum Thema Ultimate Beneficial Owner (UBO, auf Deutsch: wirtschaftlich Berechtigter) oder die in den Niederlanden dafür erforderlichen Dokumente? Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den UBO Ihres Unternehmens und die benötigten Dokumente.
UBO-Bestimmung
In den Niederlanden sind die UBOs in der Rubrik "Eigenaar"1 des Proof of Registration (PoR) aufgeführt.
Zugriff auf UBO-Informationen
Die UBO-Informationen Ihres Unternehmens finden Sie Im PoR auf der Website der "Kamer van Koophandel"2 (KvK).
Genehmigte UBO-Dokumente
Wenn das KYC-Team keinen Zugang zu Ihrem UBO-Dokument hat, müssen Sie das PoR-Dokument Ihres Unternehmens einreichen.
Falls Ihre UBO-Informationen nicht in Ihrem PoR enthalten sind, kann das KYC-Team eine eidesstattliche Erklärung Ihres gesetzlichen Vertreters verlangen.
Eidesstattliche Erklärung
- Titel des Dokuments: Aus Ihrem Dokument geht eindeutig hervor, dass es sich um eine "Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer handelt".
- Angaben zum Unternehmen: Geben Sie den Firmennamen, die eindeutige Identifikationsnummer und die Büroadresse an.
- Angaben zum UBO: vollständigen Sie persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsort und -datum sowie Staatsangehörigkeit jedes UBO. Geben Sie die Art der Kontrolle und die prozentualen Eigentumsverhältnisse an.
Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie eine Anfrage an unser Support-Team.
- "Eigenaar" bedeutet im Englischen "Owner" und bezieht sich auf den Abschnitt über die Eigentumsverhältnisse im PoR-Dokument.
- "Kamer van Koophandel" bezieht sich auf die Handelskammer in den Niederlanden.